Unter Gleitzeit ist zu verstehen, dass Beschäftigte in einer betrieblich festgelegten Zeitspanne Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit selbstverantwortlich bestimmen können. Für die Abrechnung der geleisteten Arbeitszeit wird in der Regel parallel ein persönliches Zeitkonto eingeführt. Das Gleitzeitmodell unterscheidet zwischen einer Kernarbeitszeit mit allgemeiner Anwesenheitspflicht und aus Ein- und Ausgleitzeitspannen, in denen die Beschäftigten Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit variabel handhaben können.
Die Funktionszeit enthält keinerlei Kernarbeitzeiten. Stattdessen werden so genannte Bereichsfunktionszeiten festgelegt, die angeben, zu welchen Zeiten einzelne betriebliche Bereiche - für die Produktion und/ oder Kunden - funktionsfähig sein sollen. Entsprechend der betrieblichen Belange können die Mitarbeiter/innen dann die individuelle Lage und Verteilung der Arbeitszeit in Absprache mit Kollegen/innen eigenverantwortlich bestimmen. Im Mittelpunkt steht dabei die Ergebnisorientierung, d.h. die vereinbarte Erledigung der Aufgaben. Über die Einführung einer erweiterten Funktionszeit wird es dem Betrieb ermöglicht, extreme Auftragspitzen zu bearbeiten oder persönliche Interessen zu berücksichtigen.
Klassische Gleitzeit Die Arbeitszeit wird unterteilt in Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht und Gleitzeitspannen.